Finance Consult Maklerpool
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Voraussetzungen für eine Partnerschaft

Seit dem Bestehen unseres Maklerpools haben wir (entgegen dem Markt) recht hohe Zugangshürden zu unserem Pool geschaffen. Da wir der festen Überzeugung sind, dass professionelle Finanzberatung auch nur von Profis betrieben werden sollte, wollen und werden wir weder mit nebenberuflichen Vermittlern noch mit unqualifizierten oder unerfahrenen Beratern zusammenarbeiten.

Das hat uns einen sehr guten Ruf bei unseren Partnergesellschaften eingebracht. Mit diesem guten Ruf wollen wir auch in Zukunft Ihre Stellung gegenüber den Produktpartnern stärken und weiterhin Stornoreserven, Vertrauensschadensversicherungen und andere bürokratische Hemmnisse möglichst umfassend abbauen und weitere Verbesserungen auf Courtage- und Bedingungsebene erreichen. 

Auch „Ventil-Lösungen“ für Ausschließlichkeitsmitarbeiter sind bei uns nicht möglich (und vom Gesetzgeber ausdrücklich nicht gewollt).

Wir setzten folgende Kriterien für eine Zusammenarbeit voraus:

Vermögensschadenshaftpflicht  mindestens € 1.000.000    (gemäß 34d Abs. 2 GewO)

Fachausbildung mindestens  Bank-/Versicherungskaufmann
                                             oder Versicherungsfachwirt
                                             oder Fachberater für Finanzdienstleistungen
                                             oder Finanzfachwirt (IHK)
                                             oder  Finanzwirt (bbw) oder (twi)
                                             oder  Master of Financial Consulting
                                             oder  BWL-/Ökonomiestudium mit Schwerpunkt Versicherungen


Berufserfahrung mindestens 2 Jahre mit Fachausbildung

Was müssen Sie tun um Mitglied im  Finance Consult Maklerpool zu werden?

Sofern Sie die Voraussetzung für eine Partnerschaft erfüllen (siehe oben) benötigen wir folgende Unterlagen ausgefüllt und unterzeichnet zurück

Checkliste:

  1. Persönliche Selbstauskunft
  2. Kopie Personalausweis
  3. Dienstleistungspaket Bestellschein
  4. Gewerbeanmeldung
  5. Schufa-Klausel Einwilligung
  6. Einwilligungserklärung zum AVAD-Verfahren
  7. Deckungsbestätigung gem. 34d Abs. 2 GewO
    für Ihre Vermögensschadenshaftpflicht
    (oder Deckungsnote über unser  Allianz-Konzept)

    Sobald uns die Unterlagen gemäß Punkt 1 bis 7 vorliegen erhalten Sie umgehend Ihre Vertriebs- und Dienstleistungsvereinbarungen per PDF als Email. Wenn Sie uns diese zurückgeschickt haben (gerne auch vorab per Fax), werden Sie i.d.R. innerhalb von 48 Stunden für unsere Systeme freigeschaltet und können „loslegen“.

    Eine Courtageauszahlung kann erst erfolgen, wenn alle weiteren Unterlagen gemäß Unterlagenverzeichnis vorliegen:

  8. Polizeiliches Führungszeugnis
  9. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  10. Erlaubnis § 34 c (sofern derartiges Geschäft vermittelt wird)
  11. Handelsregisterauszug (nur juristische Personen)
  12. Persönliche Bürgschaft (nur juristische Personen)


 Volltextsuche:   Hotline: 0180 / 55 88 9 55 (14 Ct/Min aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend)